Zum Hauptinhalt springen
Expavy

Mongolei · Ruhestand vor Ort

Den Ruhestand in der Mongolei verbringen: Aufenthaltsrecht, Besteuerung der Rente und Zugang zur Versorgung

Das Wichtigste

Die gesichteten offiziellen Seiten beschreiben kein eigenes Visum für Rentner in der Mongolei: Französische Touristen dürfen sich 30 aufeinanderfolgende Tage ohne Visum aufhalten (befristete Befreiung, zu prüfen), mit 30 Tagen möglicher Verlängerung, und jede nicht touristische Reise erfordert ein Visum, mit einer Anmeldung innerhalb von 48 Stunden bei langem Aufenthalt. Frankreich und die Mongolei sind durch ein am 18. April 1996 in Paris unterzeichnetes Steuerabkommen verbunden, das den Staat bestimmt, der jede Rentenkategorie besteuert. Das Formular S1 gilt außerhalb der Europäischen Union nicht: Die Gesundheitsversorgung wird über die CFE (Caisse des Français de l’étranger, die Krankenkasse der Auslandsfranzosen) oder eine internationale Versicherung abgedeckt, in einem Land, in dem die medizinische Infrastruktur außerhalb der Hauptstadt als rudimentär gilt und der Winter fast acht Monate dauert.

  • Visumfreie Einreise für französische Touristen: 30 aufeinanderfolgende Tage pro Einreise, um 30 Tage verlängerbar; befristete Befreiung, deren Gültigkeitszeitraum bei France Diplomatie, dem französischen Außenministerium, zu prüfen ist.
  • Französisch-mongolisches Steuerabkommen, am 18. April 1996 in Paris unterzeichnet, seit dem 1. Dezember 1998 in Kraft, mit Protokoll (BOFiP).
  • Bei Staatsrenten steht die Mongolei nicht unter den Ländern, in denen der Quellenabzug durch ein Abkommen ausgeschlossen ist; COTAM von 3,2 % vom Bruttobetrag abgezogen.
  • Mongolischer steuerlicher Wohnsitz: 183 Tage oder mehr Aufenthalt innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten oder mindestens 50 % der Einkünfte aus mongolischer Quelle.
  • CFE: Angebot für Rentner, ohne Gesundheitsfragebogen, Beziehern einer Rente eines französischen Basissystems vorbehalten.
  • Lebensbescheinigung: jährlich innerhalb von 2 Monaten zurückzusenden, andernfalls wird die Rentenzahlung ausgesetzt (Assurance retraite, gesetzliche Rentenversicherung).

Der Service befindet sich in der Startphase: Ein Berater prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Ihnen, um Ihren Bedarf zu klären.

Wichtige Kennzahlen: Mongolei

Automatisch aktualisiert
BIP-Wachstum
+6,8 %
Inflation
8,6 %
Arbeitslosenquote
5,2 %
BIP pro Kopf
7.108 $
Bevölkerung
3,6 Mio.
Lebenserwartung
72,4 Jahre
Gesundheitsausgaben (% des BIP)
6,1 %
Ärzte je 1.000 Einwohner
4,13
Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner
8,6

Neueste Daten der Weltbank und Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, automatisch aktualisiert.

Aufenthaltsrecht: was die amtlichen Quellen sagen

Durch eine befristete Befreiung halten sich französische Touristen bei jeder Einreise bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage ohne Visum auf; die Verlängerung um höchstens 30 Tage wird vor Ort, persönlich oder auf immigration.gov.mn, mindestens fünf Werktage vor Ablauf gegen Gebühr beantragt. Handelt es sich nicht um eine touristische Reise, bleibt das Visum Pflicht, und Franzosen bei langem Aufenthalt melden sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise an. Dieser Rahmen eignet sich für saisonale Aufenthalte, nicht für einen festen Wohnsitz.

Die Einwanderungsbehörde veröffentlicht Dienstleistungen zur Aufenthaltserlaubnis für einen offiziellen oder privaten Aufenthalt: Antrag, Verlängerung, Kategoriewechsel, Mitteilung von Ein- und Ausreise, Neuausstellung der Karte. Keine gelesene amtliche Seite beschreibt eine eigene Kategorie für Rentner oder die von einem Rentner verlangten Mittel: Verlassen Sie sich nicht auf die von privaten Websites verbreiteten Bedingungen, und lassen Sie sich die geltende Regelung von der Botschaft der Mongolei in Frankreich und von der Behörde (1800 1882) bestätigen, bevor Sie eine Niederlassung planen. Der Ratgeber Rente im Ausland beziehen ergänzt dieses Bild.

Besteuerung der französischen Rente: das französisch-mongolische Abkommen

Frankreich und die Mongolei haben am 18. April 1996 in Paris ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung unterzeichnet, das am 1. Dezember 1998 in Kraft trat und auf Einkünfte der Jahre ab dem 1. Januar 1999 anwendbar ist, mit einem Protokoll, das Bestandteil des Abkommens ist (BOFiP, die amtliche französische Steuerdokumentation). Die französische Verwaltungsdoktrin erinnert an die allgemeine Regel der Abkommen: Private Altersrenten sind im Wohnsitzstaat des Empfängers steuerpflichtig, während öffentliche Renten grundsätzlich von dem Staat besteuert werden, der sie zahlt, mit Ausnahmen je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Der Artikel des Abkommens zu Renten ist maßgeblich: Prüfen Sie ihn für Ihr System.

  • Staatsrenten: Das Rentenportal des Staates listet die Länder auf, in denen der Quellenabzug aufgrund eines Abkommens nicht gilt; die Mongolei steht nicht darunter. Der jährlich überprüfte Tarif des Abzugs umfasst drei Sätze (0 %, 12 % und 20 %), angewandt auf den Bruttobetrag abzüglich des Krankenversicherungsbeitrags (COTAM, 3,2 %), dann des Abschlags von 10 %.
  • Private und Sozialversicherungsrenten: Die Besteuerung fällt je nach Artikel des Abkommens an Frankreich oder die Mongolei. Behält ein Abkommen die Besteuerung dem Wohnsitzstaat vor, beschreibt das BOFiP bei bestimmten Abkommen eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes und einen Besteuerungsnachweis, die dem Zahler vor der Zahlung übergeben werden, um den französischen Abzug auszuschließen: Bestätigen Sie das anwendbare Verfahren beim Steuerdienst für nicht ansässige Privatpersonen.
  • Sozialabgaben: Ein Rentner, dessen steuerlicher Wohnsitz außerhalb Frankreichs liegt, schuldet weder CSG noch CRDS, doch ein Krankenversicherungsbeitrag wird weiterhin auf seine französischen Renten erhoben (CLEISS, die französische Verbindungsstelle für internationale Sozialversicherung).
  • Besteuerung in der Mongolei: Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten aufhält oder mindestens 50 % seiner steuerpflichtigen Einkünfte aus mongolischer Quelle bezieht; Einkünfte mongolischer Herkunft eines Nichtansässigen werden mit 20 % besteuert (Einkommensteuergesetz, nicht amtliche Übersetzung des Rechtsportals).

Um eine Doppelbelastung zu vermeiden, melden Sie Ihre Abreise Ihrer Kasse und der französischen Steuerverwaltung und lassen Sie Ihre Situation von einem Fachmann bestätigen, der beide Systeme kennt.

Zugang zur Versorgung für Rentner: kein Formular S1

Das Formular S1 ist vom CLEISS Rentnern des französischen Systems vorbehalten, die sich in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niederlassen. In der Mongolei besteht kein Sozialversicherungsabkommen: Der Rentner organisiert seinen Schutz allein. Die mongolische soziale Krankenversicherung ist obligatorisch, und ihre Abdeckung erreicht fast 90 % der Bevölkerung, doch die gesichteten amtlichen Seiten beschreiben den Zugang eines ausländischen nicht erwerbstätigen Rentners nicht. Siehe das Glossar zum Formular S1 und den Ratgeber Formular S1: Anleitung.

  • CFE: Das Angebot für Rentner, ohne Gesundheitsfragebogen, verlangt eine Rente eines französischen Basissystems; es deckt nur im Ausland erhaltene Behandlungen ab. Wartezeit: keine, wenn der Beitritt vor der Abreise oder innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung erfolgt; sonst drei Monate vor 45 Jahren und sechs Monate darüber hinaus.
  • Internationale Versicherung: nach Höchstgrenze, Evakuierung, Umgang mit Vorerkrankungen und chronischen Behandlungen zu wählen; siehe CFE oder Privatversicherung.

Die Einzelheiten je Status stehen auf der Seite Erstattung von Behandlungskosten in der Mongolei, und das örtliche Angebot auf der Seite Gesundheitssystem der Mongolei.

Gesundheit des Rentners: Kälte, Infrastruktur und Evakuierung

Für einen Rentner wiegen drei Themen schwerer als bei anderen Zielen. Zuerst der Winter: Er dauert fast acht Monate, mit rund -40 °C in Ulan-Bator, und France Diplomatie empfiehlt, sich je nach Reiseziel vor Kälte und Höhe zu schützen. Dann die Infrastruktur: Sie wird außerhalb der Hauptstadt als rudimentär bezeichnet, wobei Kommunikationsprobleme die Verlegungen nach Ulan-Bator verlangsamen, und die Privatkrankenhäuser werden trotz potenziell extrem hoher Kosten dringend empfohlen. Schließlich die Medikamente: Nehmen Sie bei einer regelmäßigen Behandlung genug für den gesamten Aufenthalt mit, denn die örtlichen Äquivalente sind nicht immer verfügbar oder verlässlich.

Klären Sie vor der Niederlassung Ihre Vorerkrankungen und deren Kostenübernahme, denn ein Gesundheitsfragebogen kann zu Ausschlüssen führen: siehe den Ratgeber Gesundheitsfragebogen und Vorerkrankungen.

Die Rente aus der Mongolei beziehen

Die Assurance retraite verlangt von jedem im Ausland wohnenden Rentner, einmal pro Jahr seine Existenz nachzuweisen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Lebensbescheinigung wird von der örtlichen Behörde des Wohnsitzlandes ausgefüllt oder über die Anwendung „Mon certificat de vie“ validiert; sie ist innerhalb von zwei Monaten zurückzusenden, andernfalls wird die Zahlung bis zum Eingang ausgesetzt. Melden Sie Ihrer Kasse außerdem Ihre Adresse und Bankverbindung. Der Ratgeber im Ausland gearbeitete Quartale und die Seite Rentenversicherung im Ausland helfen, die Rentenfeststellung vorzubereiten.

Formalitäten eines niedergelassenen Rentners

Ein Rentner, der sich in der Mongolei niederlässt, hat mehrere Formalitäten: Anmeldung innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei langem Aufenthalt, Antrag auf oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Wechsel der Kategorie, der Trägerorganisation oder der gemeldeten Adresse, Aktualisierung des Reisepasses, Neuausstellung der Aufenthaltskarte) und Eintragung ins Register der im Ausland lebenden Franzosen bei der Botschaft. Ein Gesetz von 2017 verpflichtet Ausländer, ihren Reisepass ständig mit sich zu führen; andere Ausweisdokumente und eine Kopie können an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Beim Fahren ist der internationale Führerschein Pflicht, und der französische Führerschein ist ebenfalls vorzulegen; die Kfz-Versicherung ist seit Oktober 2012 Pflicht, und außerhalb der Hauptstadt wird ein örtlicher Fahrer empfohlen. Bei Schwierigkeiten antwortet die Konsularabteilung der französischen Botschaft in Ulan-Bator unter derselben Nummer wie die Botschaft (+976 11 32 45 19); die Rubrik „Urgence – Difficulté“ (Notfall – Schwierigkeit) ihrer Website erläutert die Schritte.

Lebenshaltungskosten, Städte und Lebensregeln für Rentner

Keine gelesene amtliche Quelle legt ein Standardbudget für einen ausländischen Rentner in der Mongolei fest; Inflation und Wechselkurs stehen im Block der Wirtschaftsdaten dieser Seite. Die Heizung belastet das Budget eines Winters von fast acht Monaten, und die Notwendigkeit eines örtlichen Fahrers für Fahrten außerhalb der Hauptstadt mit oft unbefestigten Straßen gehört zu den einzuplanenden Kosten.

Ulan-Bator, wo sich die französische Botschaft, die französische Schule, die Alliance française und die Referenzeinrichtungen der Gesundheitsversorgung befinden, bleibt die einzige praktikable Basis für einen Rentner. Die Lebensregeln betreffen die Einwohner: Reisepass ständig mitführen, Alkohol in der Öffentlichkeit und am ersten Tag jedes Monats verboten, Rauchen in allen öffentlichen Räumen verboten, Betäubungsmittel streng bestraft. Siehe die Seite Leben in der Mongolei. Für ein Ruhestandsprojekt hilft Expavy, die Verträge der Krankenversicherung für Expats zu vergleichen, die dem Alter und den Vorerkrankungen angepasst sind.

Häufige Fragen

Gibt es ein Visum für Rentner in der Mongolei?

Die gesichteten offiziellen Seiten beschreiben kein eigenes Visum für Rentner. Französische Touristen halten sich 30 aufeinanderfolgende Tage ohne Visum auf (befristete Befreiung, zu prüfen), mit 30 Tagen möglicher Verlängerung; jede nicht touristische Reise erfordert ein Visum und ein langer Aufenthalt eine Anmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Haben Frankreich und die Mongolei ein Steuerabkommen?

Ja: Es wurde am 18. April 1996 in Paris unterzeichnet und trat am 1. Dezember 1998 in Kraft, mit einem Protokoll. Sein Artikel zu Renten bestimmt den Staat, der jede Rentenkategorie besteuert; prüfen Sie ihn für Ihr System und lassen Sie ihn von einem Fachmann bestätigen.

Gilt der Quellenabzug für meine Staatsrente?

Das Rentenportal des Staates listet die Länder auf, in denen der Abzug aufgrund eines Abkommens nicht gilt; die Mongolei steht nicht darunter. Der jährlich überprüfte Tarif umfasst drei Sätze (0 %, 12 % und 20 %), nach einer COTAM von 3,2 % und einem Abschlag von 10 %.

Muss ich aus der Mongolei CSG und CRDS zahlen?

Nein, wenn Ihr steuerlicher Wohnsitz außerhalb Frankreichs liegt, laut CLEISS. Ein Krankenversicherungsbeitrag wird dagegen weiterhin auf Ihre französischen Renten erhoben; bei Staatsrenten beträgt die COTAM 3,2 %.

Erlaubt das Formular S1 eine Behandlung in der Mongolei?

Nein: Das CLEISS reserviert das S1 für Rentner, die sich in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niederlassen. In der Mongolei läuft der Krankenschutz über die CFE oder eine internationale Versicherung.

Was muss ein Rentner tun, um weiterhin seine Rente zu beziehen?

Jährlich eine Lebensbescheinigung übermitteln, von der örtlichen Behörde ausgefüllt oder per Anwendung validiert, innerhalb von zwei Monaten. Ohne Rücksendung wird die Zahlung bis zum Eingang des Dokuments ausgesetzt.

Weitere Leitfäden: Mongolei