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Mongolei · Arbeit und Wirtschaft

Arbeiten in der Mongolei als Franzose: Arbeitserlaubnis, Mindestlohn, Steuern und Beiträge

Das Wichtigste

Ein Franzose darf in der Mongolei nicht ohne Arbeitserlaubnis arbeiten: Der Arbeitgeber beantragt sie bei der Arbeits- und Sozialschutzbehörde, mit einer Frist von rund zehn Werktagen und einer monatlichen Gebühr in Höhe des Doppelten des Mindestlohns pro ausländischem Arbeitnehmer. Der monatliche Mindestlohn liegt nahe bei 800 000 Tögrög, und die Einkommensteuer auf Gehälter liegt bei 10 %. In der Mongolei beschäftigte Ausländer sind im Sozialversicherungssystem pflichtversichert, mit 9,5 % zulasten des Arbeitnehmers und 10,5 bis 12,5 % zulasten des Arbeitgebers. Frankreich und die Mongolei sind durch ein Steuerabkommen verbunden, nicht aber durch ein Sozialversicherungsabkommen.

  • Monatlicher Mindestlohn, vom Ministerium für Arbeit und Sozialschutz festgelegt und regelmäßig angepasst; der geltende Betrag wird von den Behörden veröffentlicht.
  • Einkommensteuer auf Gehälter: 10 %; 20 % auf Einkünfte mongolischer Herkunft eines Nichtansässigen; ansässig ab 183 Tagen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
  • Sozialversicherungsbeiträge: 9,5 % für den Arbeitnehmer, 10,5 %, 11,5 % oder 12,5 % für den Arbeitgeber je nach Arbeitsunfallrisiko.
  • Monatliche Gebühr des Arbeitgebers: das Zweifache des Mindestlohns pro ausländischem Arbeitnehmer; Bearbeitungsfrist der Erlaubnis von rund 10 Werktagen.
  • Französisch-mongolisches Steuerabkommen, am 18. April 1996 in Paris unterzeichnet, seit dem 1. Dezember 1998 in Kraft (BOFiP).
  • Kein Sozialversicherungsabkommen Frankreich–Mongolei in der Liste des CLEISS (französische Verbindungsstelle für internationale Sozialversicherung): Entsendung außerhalb eines Abkommens von 3 Jahren, einmal verlängerbar.

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Wichtige Kennzahlen: Mongolei

Automatisch aktualisiert
BIP-Wachstum
+6,8 %
Inflation
8,6 %
Arbeitslosenquote
5,2 %
BIP pro Kopf
7.108 $
Bevölkerung
3,6 Mio.
Lebenserwartung
72,4 Jahre
Gesundheitsausgaben (% des BIP)
6,1 %
Ärzte je 1.000 Einwohner
4,13
Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner
8,6

Neueste Daten der Weltbank und Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, automatisch aktualisiert.

Arbeitsrecht und Erlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer

France Diplomatie, das französische Außenministerium, erinnert daran, dass für jede nicht touristische Reise das Visum Pflicht bleibt und dass Franzosen bei langem Aufenthalt sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise anmelden müssen. Das Investitionsportal der Regierung stellt klar, dass der Arbeitgeber den Antrag auf Arbeitserlaubnis über ein Online-Portal stellt, dessen Funktionsweise nicht vollständig ist: Er muss der zuständigen Behörde zusätzlich Papierkopien der Unterlagen übergeben, und die Ausstellung dauert in der Regel rund zehn Werktage. Der örtliche Arbeitgeber zahlt eine monatliche Gebühr in Höhe des Doppelten des Mindestlohns pro ausländischem Arbeitnehmer, von der der Ministerrat bestimmte berechtigte Arbeitgeber per Beschluss befreien kann. Kontingente und Geltungsdauer der Erlaubnisse stehen nicht auf der Seite: Bestätigen Sie sie bei der Arbeitsbehörde.

Das Arbeitsgesetzbuch, seit dem 1. Januar 2022 in Kraft, gilt für jede in der Mongolei ausgeübte Arbeit. Die Probezeit kann bis zu drei Monate betragen, durch Vereinbarung der Parteien um drei Monate verlängerbar; der Jahresurlaub beträgt mindestens fünfzehn Werktage; Überstunden werden mit dem 1,5-Fachen des Durchschnittslohns vergütet, Nachtarbeit mit dem 1,2-Fachen und Arbeit an Feiertagen mit dem Zweifachen. Siehe den Ratgeber Im Ausland arbeiten.

Mindestlohn und Vergütungsniveaus

Der nationale dreiseitige Ausschuss für Arbeit und Sozialpartnerschaft, zu gleichen Teilen aus Vertretern der Regierung, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammengesetzt, beschloss, den Mindestlohn auf fast 800 000 Tögrög pro Monat anzuheben, laut dem Ministerium für Arbeit und Sozialschutz. Zur Festlegung dieses Betrags berücksichtigte der Ausschuss das Existenzminimum, das Verhältnis von Produktivität und Durchschnittslöhnen, die minimale Vollrente, das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung sowie die Inflation. Die Sektoren Bergbau, Bau und Straßentransport können ihr eigenes Niveau durch Branchenvorschriften festlegen. Das Grundgehalt darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten; der Ausschuss überprüft den Betrag regelmäßig, den Sie zum Zeitpunkt Ihres Vertrags beim Ministerium bestätigen.

Die Mongolei veröffentlicht keine Gehaltstabelle für Ausländer. Verhandeln Sie bei einem örtlichen Vertrag das Bruttogehalt, die Zahlungswährung, die Sachleistungen (Wohnung, Heizung, Schulbildung, Krankenversicherung) und die Übernahme der Evakuierung. Zum Vergleich eines örtlichen Vertrags mit einer Entsendung siehe den Ratgeber Entsandter oder Expat.

Einkommensteuer: Satz, Wohnsitz und Steuerabkommen

Das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen (revidierte Fassung vom 22. März 2019, seit dem 1. Januar 2019 in Kraft) wendet einen Satz von 10 % auf Arbeitseinkommen an, nach Abzug der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Andere Sätze gelten für Immobilienveräußerungsgewinne (2 %), Spielgewinne (40 %) und Einkünfte mongolischer Herkunft von Nichtansässigen (20 %). Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten in der Mongolei aufhält oder mindestens 50 % seiner steuerpflichtigen Einkünfte aus mongolischer Quelle bezieht; eine Beschäftigung von 183 Tagen oder mehr, durch Arbeitsvertrag und Erlaubnis belegt, erlaubt die Registrierung als Ansässiger. Diese nicht amtliche Übersetzung wird auf dem Rechtsportal des Staates veröffentlicht: Konsultieren Sie den aktuellen Text und seine Änderungen.

Frankreich und die Mongolei haben am 18. April 1996 in Paris ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung unterzeichnet, das am 1. Dezember 1998 in Kraft trat und auf Einkünfte der Jahre ab dem 1. Januar 1999 anwendbar ist. Es wird von einem Protokoll begleitet, das Bestandteil des Abkommens ist. Für einen Arbeitnehmer in der Mongolei, der in Frankreich steuerlich ansässig bleibt, oder umgekehrt, bestimmt der Text des Abkommens den besteuernden Staat; lassen Sie ihn von einem Fachmann prüfen. Die Seite Ruhestand in der Mongolei fasst die Auswirkungen auf Renten zusammen.

Sozialbeiträge und französische Sozialversicherung

Das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (revidierte Ausgabe vom 7. Juli 2023, seit dem 1. Januar 2024 in Kraft) definiert den Versicherten als mongolischen Staatsbürger, Ausländer oder Staatenlosen und macht die Versicherung von Ausländern, die für einen Arbeitgeber in der Mongolei arbeiten, verpflichtend, vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen eines Vertrags und Ausnahmen für diplomatisches Personal und das von internationalen Organisationen. Die Sätze in Prozent des Gehalts lauten:

  • Renten: 8,5 % Arbeitgeber und 8,5 % Arbeitnehmer.
  • Leistungen (Krankheit, Mutterschaft usw.): 1,0 % Arbeitgeber und 0,8 % Arbeitnehmer.
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten: 0,5 %, 1,5 % oder 2,5 % zulasten des Arbeitgebers je nach Risiko.
  • Arbeitslosigkeit: 0,5 % Arbeitgeber und 0,2 % Arbeitnehmer.
  • Insgesamt: 10,5 %, 11,5 % oder 12,5 % für den Arbeitgeber und 9,5 % für den Arbeitnehmer; die Krankenversicherung ist gesondert im Krankenversicherungsgesetz geregelt.

Kein Sozialversicherungsabkommen verbindet Frankreich mit der Mongolei: Das CLEISS führt sie nicht in seiner Liste. Ein von seinem französischen Arbeitgeber entsandter Arbeitnehmer kann nach innerstaatlichem Recht drei Jahre lang, einmal verlängerbar, im französischen System versichert bleiben; die Beiträge werden in Frankreich gezahlt, als würde der Arbeitnehmer dort arbeiten, und dieser Fortbestand befreit nicht von den gegebenenfalls in der Mongolei geschuldeten Beiträgen. Behandlungen werden in dem Umfang erstattet, in dem Frankreich erstattet, auf quittierte Rechnungen mit dem Formular S 3125c. Siehe die Seite Erstattung von Behandlungskosten in der Mongolei.

Selbstständige, Homeoffice und Geschäftsaufenthalte

Der Selbstständige, der in der Mongolei tätig ist, unterliegt der Einkommensteuer auf individuelle Tätigkeiten: Das Gesetz sieht insbesondere ein vereinfachtes System mit 1 % für die Einkünfte des Vorjahres bis zu 50 Millionen Tögrög sowie einen Satz von 10 % auf Betriebseinkünfte vor. Ein nicht touristisches Visum und eine Registrierung der Tätigkeit bei den zuständigen Behörden bleiben erforderlich: Bestätigen Sie die Schritte bei der Einwanderungsbehörde.

Das Homeoffice für einen ausländischen Arbeitgeber hat in den gesichteten amtlichen Seiten kein eigenes Visum; der visumfreie Aufenthalt von 30 Tagen, um 30 Tage verlängerbar, ist für Tourismus geeignet. Zum Vergleich der Länder siehe den Ratgeber Visa für digitale Nomaden und die Seite Versicherung für digitale Nomaden. Geschäftsaufenthalte fallen unter das nicht touristische Visum. Dreharbeiten oder jedes journalistische Projekt erfordern eine Akkreditierung bei den mongolischen Behörden.

Regeln im Berufsleben und auf Reisen

Ein ausländischer Arbeitnehmer unterliegt dem örtlichen Recht im Alltag wie bei der Arbeit. France Diplomatie erinnert daran, dass Ausländer ihren Reisepass ständig mit sich führen müssen, dass Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit verboten ist, dass Verkauf und Konsum von Alkohol am ersten Tag jedes Monats verboten sind und dass beim Alkohol am Steuer Nulltoleranz gilt. Rauchen ist seit 2013 in allen öffentlichen Räumen verboten, auch im Freien; Betäubungsmittel, auch Cannabis, werden mit 2 bis 15 Jahren Gefängnis bestraft. Filmen oder ein journalistisches Projekt erfordert eine Akkreditierung, und der Besuch von Grenzgebieten eine Sondergenehmigung der Grenzwache.

Bei Reisen verzögern Flüge mit Umsteigen über Moskau aufgegebenes Gepäck oft um mehrere Tage: Behalten Sie Medikamente und wichtige Dinge in der Kabine. Nutzen Sie angemeldete Taxis mit Taxameter, lehnen Sie es ab, Gepäck zu befördern, das unerlaubte Produkte enthalten könnte, und meiden Sie Fahrten bei Nacht. Die Einfuhr eines Fahrzeugs erfordert eine vorherige Registrierung bei der Zentralzolldirektion, wobei das Fahrzeug mit dem Reisenden wieder ausreisen muss.

Die Wirtschaft: Branchen, Währung und Aussichten

Laut France Diplomatie liegt das Land weltweit auf dem vierten Rang der am besten mit natürlichen Ressourcen ausgestatteten. Die Branchen mit hohem Potenzial sind Bergbau, Nahrungsmittelindustrie, Telekommunikation und Tourismus; Kohle liefert 70 % der Energie, Erdöl 27 % und erneuerbare Energien 2 %. Die Währung ist der Tögrög (oder Tugrik). Die Mongolei betrachtet Frankreich als einen ihrer „dritten Nachbarn“, neben den Vereinigten Staaten, Japan, Südkorea, der Europäischen Union und Deutschland. Wechselkurs, Inflation und Arbeitslosigkeit werden laufend im Block der Wirtschaftsdaten dieser Seite angezeigt.

Für ein Beschäftigungsvorhaben oder eine Unternehmensgründung ist die französische Botschaft in Ulan-Bator der Ansprechpartner erster Stufe. Unabhängig von Ihrem Status vergleichen Sie mit Expavy vor der Unterzeichnung die Verträge der Krankenversicherung für Expats.

Häufige Fragen

Braucht man eine Arbeitserlaubnis, um in der Mongolei zu arbeiten?

Ja: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis, mit einer Bearbeitungsfrist von rund zehn Werktagen, und zahlt eine monatliche Gebühr in Höhe des Doppelten des Mindestlohns pro ausländischem Arbeitnehmer, außer bei Befreiung durch Beschluss des Ministerrats. Kontingente und Geltungsdauer sind bei der Arbeitsbehörde zu bestätigen.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Mongolei?

Fast 800 000 Tögrög pro Monat, festgelegt durch den nationalen dreiseitigen Arbeitsausschuss. Bestimmte Branchen wie Bergbau, Bau und Straßentransport können ihr eigenes Niveau festlegen.

Wie wird ein Arbeitnehmer in der Mongolei besteuert?

Der Satz auf Arbeitseinkommen beträgt 10 %, nach Abzug der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Ansässig ist, wer sich 183 Tage oder mehr innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten aufhält; Nichtansässige werden mit 20 % auf ihre Einkünfte mongolischer Herkunft besteuert.

Zahlen Ausländer Beiträge zur mongolischen Sozialversicherung?

Ja: Ausländer, die von einem Arbeitgeber in der Mongolei beschäftigt werden, sind für Renten, Leistungen, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfälle pflichtversichert, außer bei einer vertraglich vorgesehenen Ausnahme. Der Arbeitnehmer zahlt 9,5 % und der Arbeitgeber 10,5 bis 12,5 % je nach Arbeitsunfallrisiko.

Hat Frankreich ein Steuerabkommen mit der Mongolei?

Ja: Es wurde am 18. April 1996 in Paris unterzeichnet und trat am 1. Dezember 1998 in Kraft. Dagegen steht kein Sozialversicherungsabkommen in der Liste des CLEISS: Ein Entsandter bleibt 3 Jahre, einmal verlängerbar, im französischen System versichert.

Kann sich ein digitaler Nomade in der Mongolei niederlassen?

Die gesichteten amtlichen Seiten beschreiben kein Visum für digitale Nomaden. Französische Touristen dürfen sich 30 Tage ohne Visum aufhalten (befristete Befreiung, zu prüfen), mit 30 Tagen möglicher Verlängerung; eine dauerhafte Niederlassung erfordert ein nicht touristisches Visum und eine Anmeldung innerhalb von 48 Stunden.

Weitere Leitfäden: Mongolei