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Expavy

Salomonen · Ruhestand vor Ort

Ruhestand auf den Salomonen als Franzose: Aufenthalt, Besteuerung der Rente und Zugang zur Versorgung

Das Wichtigste

Auf den Salomonen stellt die Einwanderungsabteilung in den konsultierten Kategorien kein eigenes Visum für Rentner vor: Ein Franzose erhält eine kostenlose, verlängerbare Besuchserlaubnis von 90 Tagen, und ein langfristiges Aufenthaltsvisum (1.500 US-Dollar für fünf Jahre) setzt fünf Jahre vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt voraus. Weder ein Steuer- noch ein Sozialversicherungsabkommen verbindet Frankreich mit diesem Land: Die französische Rente wird weiter im Ausland gezahlt, doch der französische Krankenversicherungsschutz folgt nicht, und das Formular S1 gibt es außerhalb Europas nicht. Die CFE (Caisse des Français de l’Étranger, Krankenkasse für Französinnen und Franzosen im Ausland) oder eine internationale Versicherung mit Evakuierung nach Australien wird zur Grundlage des Schutzes des Rentners. Diese Seite stellt Aufenthalt, Steuer, Gesundheit und Formalitäten vor.

  • 90 Tage: Dauer der kostenlosen Besuchserlaubnis für Franzosen, bis zu drei Monate kostenlos verlängerbar, dann 30 Salomonen-Dollar pro Monat (France Diplomatie).
  • 1.500 US-Dollar für fünf Jahre: langfristiges Aufenthaltsvisum, mit fünf Jahren vorherigem ununterbrochenem Aufenthalt (Einwanderungsbehörde).
  • 11 % bis 40 %: Staffel der salomonischen Einkommensteuer für Einwohner, die ab sechs Monaten Anwesenheit mit ihren weltweiten Einkünften besteuert werden.
  • 0 %, 12 % und dann 20 %: französische Quellensteuer auf die Renten von Gebietsfremden, nach einem Abzug von 10 %, nach Einkommensstufen, die jedes Jahr angepasst werden (Steuerverwaltung).
  • 15 Beitragsjahre zu den französischen Systemen: Bedingung dafür, dass der Rentner des allgemeinen Systems bei seinen Aufenthalten in Frankreich in einem Land ohne Abkommen erstattet wird (Assurance maladie).
  • Weder Sozialversicherungs- noch Steuerabkommen Frankreich-Salomonen in den Listen des CLEISS und der Steuerverwaltung.

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Wichtige Kennzahlen: Salomonen

Automatisch aktualisiert
BIP-Wachstum
+3,6 %
Inflation
3,4 %
Arbeitslosenquote
1,4 %
BIP pro Kopf
2.086 $
Bevölkerung
838.645
Lebenserwartung
70,7 Jahre
Gesundheitsausgaben (% des BIP)
5,4 %
Ärzte je 1.000 Einwohner
0,24
Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner
2,7

Neueste Daten der Weltbank und Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, automatisch aktualisiert.

Aufenthalt und Visum: was die Einwanderungsabteilung veröffentlicht

France Diplomatie (Außenministerium Frankreichs mit seinen Länder- und Reisehinweisen) gibt an, dass französische Staatsangehörige bei der Ankunft eine kostenlose Besuchserlaubnis von 90 Tagen erhalten, gegen Vorlage eines Reisepasses, der sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist, und eines Rückflugtickets. Ein Mittelnachweis kann verlangt werden. Die Erlaubnis wird kostenlos um bis zu drei Monate verlängert; darüber hinaus verlangt ein weiterer Zeitraum von drei Monaten einen besonderen Antrag und eine Gebühr von 30 Salomonen-Dollar pro Monat.

Für eine Niederlassung nennt die Einwanderungsabteilung ein Visum für Einwohner mit langer Dauer zu 1.500 US-Dollar, fünf Jahre gültig und verlängerbar, das fünf Jahre vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt verlangt und nicht automatisch das Recht zu arbeiten eröffnet. Die gelesenen Kategorien (Besuch, Investition, Arbeit, Aufenthalt, besondere Zwecke, Studium) enthalten kein eigenes Visum für Rentner, und es werden keine Bedingungen für das Renteneinkommen veröffentlicht. Ein Ehepartner kann unter ein Visum für Angehörige fallen (kostenlos in Verbindung mit einem Einwohner mit langer Dauer, oder 300 US-Dollar für höchstens zwei Jahre). Vor jedem Vorhaben ist die Abteilung direkt zu befragen (immigration.visas@immigration.gov.sb; +677 45650, 45681 oder 45792), welche Variante für einen langen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit geeignet ist.

Kurzfristig gangbar ist daher die Verlängerung der Besuchserlaubnis, innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Grenze. France Diplomatie erinnert zudem daran, dass die doppelte Staatsbürgerschaft nicht anerkannt wird, was die konsularische Hilfe für Doppelstaatler erschweren kann, und dass die französische Botschaft in Port-Vila (Vanuatu), erreichbar unter +678 28 700, für die Salomonen zuständig ist.

Besteuerung der Rente: zwei Verwaltungen, kein Abkommen

Die von der französischen Steuerverwaltung veröffentlichte Liste der Steuerabkommen enthält die Salomonen nicht. Kein bilateraler Text verteilt daher das Besteuerungsrecht zwischen den beiden Staaten. Auf salomonischer Seite präzisiert die Steuerbehörde, dass eine Person, die mehr als sechs Monate im Land lebt oder zu leben beabsichtigt, steuerlich ansässig und mit ihren weltweiten Einkünften steuerpflichtig ist; die progressive Staffel reicht von 11 % bis 40 % für Einkünfte oberhalb einer ersten steuerfreien Stufe von 30.080 Salomonen-Dollar. Die Seite erwähnt die Behandlung von Altersrenten nicht.

Auf französischer Seite beschreibt die Steuerverwaltung die für Gebietsfremde geltende Quellensteuer auf Gehälter und Renten französischer Herkunft: nach einem Abzug von 10 % beträgt der Satz 0 %, 12 % oder 20 % je nach Stufe (jährlich angepasste Schwellen). Die Sätze von 0 % und 12 % sind abgeltend; die Einbehaltung von 20 % wird auf die Steuer angerechnet. Die Seite präzisiert, dass ein Gebietsfremder dieser Quellensteuer nur für Einkünfte französischer Herkunft unterliegt, die nach den internationalen Abkommen in Frankreich steuerpflichtig sind. Da hier kein Abkommen gilt, ist die Situation einer französischen Rente, die an einen Einwohner der Salomonen gezahlt wird, beim Finanzamt für gebietsfremde Privatpersonen und bei der salomonischen Steuerbehörde zu bestätigen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Bei den Sozialabgaben gibt die Assurance retraite (französische gesetzliche Rentenversicherung) an, dass CSG, CRDS und CASA (französische Sozialabgaben auf Renten) nicht einbehalten werden, wenn der steuerliche Wohnsitz nicht mehr in Frankreich liegt. Ein Krankenversicherungsbeitrag von 3,20 % kann bestehen bleiben, wenn der Rentner im französischen Gesundheitssystem bleibt oder wenn er Ausländer ist mit mindestens 15 Beitragsjahren; die Assurance maladie nennt 3,2 % auf die Basisrente und 4,2 % auf die Zusatzrente für Personen, die bei Aufenthalten in Frankreich Ansprüche behalten.

Die Gesundheit des Rentners: kein S1 außerhalb Europas

Die Assurance maladie präzisiert, dass die Gesundheitskosten eines Rentners, der Frankreich in ein Land außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs verlässt, nicht mehr von der französischen Assurance maladie gedeckt werden, außer bei einem bilateralen Abkommen, und dass er der CFE beitreten oder eine private Versicherung abschließen kann. Da die Salomonen in keinem Abkommen des CLEISS (Zentrum für europäische und internationale Verbindungen der Sozialversicherung) stehen, ist das Formular S1 keine Option. Das CLEISS erinnert daran, bei den lokalen Einrichtungen zu prüfen, welchen Teil der Behandlungen das System des Landes deckt; die gelesenen offiziellen Quellen beschreiben keinen lokalen Krankenversicherungsschutz für ausländische Rentner (siehe das Gesundheitssystem).

Die CFE bietet Rentnern ihr Angebot für Rentner an, offen für Bezieher einer Rente des französischen Basissystems, die keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, ohne Gesundheitsfragebogen und ohne Ablehnung der Mitgliedschaft; die Wartezeit entfällt, wenn die Mitgliedschaft vor der Abreise oder innerhalb von drei Monaten nach der Niederlassung erfolgt, danach beträgt sie drei Monate (unter 44 Jahren) oder sechs Monate (über 45 Jahren). France Diplomatie verlangt in jedem Fall eine Versicherung, die Chirurgie, Krankenhausaufenthalt und medizinischen Rücktransport nach Brisbane abdeckt: Ohne sie kann der Zugang zur Versorgung verweigert werden, selbst bei lebensbedrohlichen Notfällen. Siehe Krankenversicherung von Rentnerinnen und Rentnern im Ausland und Kostenerstattung auf den Salomonen.

Für Aufenthalte in Frankreich meldet sich der Rentner des allgemeinen Systems beim nationalen Zentrum für im Ausland lebende Rentner Frankreichs an; in einem Land ohne Abkommen setzt die Erstattung mindestens 15 Beitragsjahre zu den französischen Pflichtsystemen voraus (Sonderbedingung für vor dem 1. Juli 2019 Angemeldete mit 10 Jahren). Sein Ehepartner ist bei diesen Aufenthalten mangels Abkommen nicht abgesichert und muss eine Versicherung vorsehen.

Rente, Lebensbescheinigung und Behördengänge

Laut Assurance retraite kann die französische Rente im Ausland gezahlt werden, auf ein französisches oder ausländisches Bankkonto. Die Änderung von Adresse und Bankverbindung wird der regionalen Kasse schriftlich mitgeteilt. Jedes Jahr ist ein Existenznachweis von einer zuständigen lokalen Stelle oder einem Konsulat ausfüllen zu lassen und rechtzeitig zurückzusenden, damit die Rente weiter gezahlt wird, über das persönliche Onlinekonto oder per Post an das Bearbeitungszentrum in Tours; eine Anwendung ermöglicht es bestimmten Einwohnern, dies online zu tun. Das CLEISS präzisiert, dass ein einziges Zertifikat für alle Kassen gilt. Ein spezifisches Verfahren für die Salomonen wird nicht beschrieben: Die französische Botschaft in Port-Vila gibt Auskunft über die befugten Stellen.

Die an einen Wohnsitz in Frankreich gebundenen Leistungen, wie die Altersgrundsicherung oder die zusätzliche Invaliditätsleistung, enden beim Wegzug und können bei der Rückkehr neu beantragt werden. Die Eintragung in das Register der im Ausland lebenden Französinnen und Franzosen bei der Botschaft erleichtert die Warnungen bei einem Zyklon oder einer Krise.

Lebenshaltungskosten, Städte und Lebensqualität

Keine gelesene offizielle Quelle veröffentlicht ein Standardbudget für Rentner. Das Statistikamt des Landes veröffentlicht monatlich einen Verbraucherpreisindex, und die Währung ist der Salomonen-Dollar. Einzuplanen sind die Posten, die das Land nicht abdeckt: Krankenversicherung mit Evakuierung, Flugverbindungen nach Brisbane oder Port-Vila, Trinkwasser, Wohnen.

France Diplomatie nennt Honiara, Gizo und Auki als wichtigste Städte und präzisiert, dass außerhalb der Hauptstadt die wesentlichen Dienste nicht immer gewährleistet sind. Sie stellt das gesamte Staatsgebiet unter erhöhte Wachsamkeit, weist auf eine Zunahme der Kriminalität in Honiara hin, rät von Nachtfahrten ab und erinnert daran, dass die Zyklonsaison von November bis Mai dauert. Das Land ist Erdbeben und Tsunamis ausgesetzt, und 45 % der Stadtbevölkerung haben keinen Zugang zu Leitungswasser. Für einen Rentner richtet sich die Wahl des Wohnorts daher vor allem nach der Nähe zu einer Gesundheitseinrichtung und zu einer verlässlichen Landebahn.

Ein Ruhestandsprojekt auf den Salomonen wird mit einem Probeaufenthalt vorbereitet, zuerst mit den Gesundheitsgarantien, mit lokalen Anlaufstellen und einem Rückkehrplan. Expavy hilft, die Absicherungen mit Evakuierung je nach Alter und Vorerkrankungen zu vergleichen; Rentner können auch die Seite Rentenversicherung im Auslandkonsultieren.

Häufige Fragen

Gibt es auf den Salomonen ein Rentnervisum?

Die Einwanderungsabteilung stellt in den gelesenen Kategorien kein eigenes Visum für Rentner vor. Franzosen erhalten eine verlängerbare Besuchserlaubnis von 90 Tagen; das langfristige Aufenthaltsvisum (1.500 US-Dollar, fünf Jahre) verlangt fünf Jahre vorherigen ununterbrochenen Aufenthalt.

Wie lange kann ein Franzose ohne Visum bleiben?

Die kostenlose Besuchserlaubnis dauert 90 Tage; sie wird kostenlos um bis zu drei Monate verlängert, dann in Zeiträumen von drei Monaten gegen eine Gebühr von 30 Salomonen-Dollar pro Monat (France Diplomatie).

Wird meine französische Rente auf den Salomonen besteuert?

Ein Einwohner (mehr als sechs Monate Anwesenheit) wird laut salomonischer Steuerbehörde mit seinen weltweiten Einkünften besteuert, und kein Steuerabkommen verbindet die beiden Länder. Die genaue Behandlung einer französischen Rente ist bei beiden Verwaltungen zu bestätigen.

Erlaubt das S1 eine Behandlung auf den Salomonen?

Nein. Das S1 ist den europäischen Ländern vorbehalten, die von den Koordinierungsverordnungen erfasst sind. Der Rentner versichert sich bei der CFE oder bei einem privaten Versicherer.

Was muss die Versicherung eines Rentners abdecken?

France Diplomatie hält einen Vertrag, der ärztliche Kosten, Chirurgie, Krankenhausaufenthalt und medizinischen Rücktransport abdeckt, für unerlässlich; als Ziel bei einem schweren Problem wird Brisbane genannt.

Wie weise ich nach, dass ich lebe, um meine Rente weiter zu beziehen?

Ein jährlicher Existenznachweis wird von einer zuständigen lokalen Stelle oder einem Konsulat ausgefüllt und dann online oder per Post an die Kasse zurückgesandt. Das CLEISS präzisiert, dass ein Zertifikat für alle Kassen gilt.

Welche Städte kommen für eine Niederlassung vor allem in Frage?

France Diplomatie nennt Honiara (Hauptstadt), Gizo und Auki. Außerhalb der Hauptstadt sind die wesentlichen Dienste nicht immer gewährleistet.

Weitere Leitfäden: Salomonen