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Expavy

Länderprofil — Asien-Pazifik

Versicherung für Auswanderer und Krankenversicherung auf den Salomonen

Lagune der Salomonen, ein traditionelles Holzkanu an einem hellen Sandstrand mit Kokospalmen vor bewaldeten Inselchen

Kurz gefasst

Die Salomonen gehören nicht zur Europäischen Union, und Frankreich ist mit ihnen durch kein Sozialversicherungsabkommen verbunden: Der CLEISS führt sie weder unter den geltenden noch unter den unterzeichneten, aber noch nicht in Kraft getretenen Abkommen auf. Ein französischer Staatsbürger erhält bei der Ankunft eine kostenlose Besucherlaubnis („Visitors Permit“) für 90 Tage, sofern er einen Reisepass vorlegt, der sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist, und ein Rückflugticket. France Diplomatie bezeichnet die Krankenhausinfrastruktur als unzureichend, gibt an, dass bei einem ernsten Problem ein medizinischer Rücktransport nach Brisbane (Australien) in Betracht zu ziehen ist, und präzisiert, dass ohne Assistance-Vertrag der Zugang zur Versorgung verweigert werden kann, selbst bei Lebensgefahr; die französische Botschaft kann diese Kosten unter keinen Umständen übernehmen. Sie hat ihren Sitz in Port-Vila auf Vanuatu und ist auch für die Salomonen zuständig. Eine internationale Krankenversicherung einschließlich medizinischem Rücktransport ist daher der Ausgangspunkt für jeden Aufenthalt, auch für einen kurzen.

Source : France Diplomatie — Salomonen, Gesundheit

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Wichtige Kennzahlen: Salomonen

Automatisch aktualisiert
BIP-Wachstum
+3,6 %
Inflation
3,4 %
Arbeitslosenquote
1,4 %
BIP pro Kopf
2.086 $
Bevölkerung
838.645
Lebenserwartung
70,7 Jahre
Gesundheitsausgaben (% des BIP)
5,4 %
Ärzte je 1.000 Einwohner
0,24
Krankenhausbetten je 1.000 Einwohner
2,7

Neueste Daten der Weltbank und Referenzkurse der Europäischen Zentralbank, automatisch aktualisiert.

Kennzahlen

  • Bevölkerung: rund 840 000 Einwohner (Weltbank).
  • Ärzte: rund 0,24 pro 1 000 Einwohner (Weltbank).
  • Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich: keines (das Land steht nicht in der Liste der Abkommen des CLEISS).

Lokales Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem beruht auf vier Versorgungsstufen, gemäß der vom Ministerium für Gesundheit und medizinische Dienste mit Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeiteten Politik der Aufgabenabgrenzung: ländliche Gesundheitsposten (medizinische Basisversorgung), Gesundheitszentren auf Gebietsebene (einfache Chirurgie), Provinzkrankenhäuser und das nationale Referenzkrankenhaus in Honiara. Die WHO beschrieb ein Land mit rund 620 000 Einwohnern, verteilt auf mehr als 600 Inseln, in dem 126 von 157 Ärzten in Honiara praktizierten, und gab an, dass fast die Hälfte der Gesundheitsausgaben von Geldgebern stammte. Die Weltbank nennt weniger als einen Arzt pro 1.000 Einwohner.

France Diplomatie bezeichnet die Krankenhausinfrastruktur als unzureichend und empfiehlt, bei einem ernsten Problem einen medizinischen Rücktransport nach Brisbane (Australien) in Betracht zu ziehen. Sie weist darauf hin, dass ein Assistance-Vertrag oder eine Versicherung, die alle medizinischen Kosten (Chirurgie, Krankenhausaufenthalt) und den medizinischen Rücktransport abdeckt, unerlässlich ist: Ohne ihn kann der Zugang zur Versorgung verweigert werden, selbst bei Lebensgefahr, und die französische Botschaft übernimmt diese Kosten unter keinen Umständen.

Die eingesehenen amtlichen Quellen beschreiben weder eine Pflichtkrankenversicherungskasse noch eine Erstattungstabelle für ausländische Ansässige: Die Einzelheiten der Finanzierung und der Zugangsbedingungen zur öffentlichen Versorgung für Ausländer konnten nicht ermittelt werden und sind vor einer Niederlassung beim Ministerium für Gesundheit und medizinische Dienste oder beim CLEISS zu bestätigen.

Rechtliche Pflichten und Visum

  • Aufenthalt von weniger als 90 Tagen: Bei der Ankunft wird kostenlos eine Besucherlaubnis für 90 Tage ausgestellt. Die Behörden können einen Mittelnachweis für die Dauer des Aufenthalts verlangen.
  • Reisepass: sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig, mit einem Rückflugticket, laut France Diplomatie.
  • Verlängerung: Die Erlaubnis kann bei der Einwanderungsbehörde kostenlos um bis zu drei Monate verlängert werden; darüber hinaus setzt ein weiterer Zeitraum von drei Monaten einen besonderen Antrag und eine Gebühr von 30 Salomonen-Dollar pro Monat voraus. Die Bearbeitungszeiten variieren.
  • Impfungen: Ein Nachweis der Masernimpfung wird für die Einreise verlangt, wenn man aus Australien, Neuseeland, Fidschi, Samoa, Tonga, den Philippinen, Kiribati oder Papua-Neuguinea kommt; Gelbfieber ist für Reisende aus Endemiegebieten obligatorisch.
  • Reiseversicherung: Ein Assistance-Vertrag, der medizinische Kosten und den medizinischen Rücktransport abdeckt, wird von France Diplomatie als unerlässlich bezeichnet.
  • Lokale Mitgliedschaft: In den eingesehenen amtlichen Quellen konnte keine individuelle Krankenversicherungspflicht festgestellt werden; vor einer dauerhaften Niederlassung oder einem lokalen Arbeitsvertrag zu prüfen.
  • Doppelte Staatsangehörigkeit: France Diplomatie gibt an, dass sie auf den Salomonen nicht anerkannt wird, was die konsularische Hilfe für Doppelstaatler erschweren kann.
  • Studierende: Keine Europäische Krankenversicherungskarte, da das Land kein Mitglied der Europäischen Union ist; eine Studierendenversicherung oder eine umfassende internationale Krankenversicherung ist unerlässlich.
  • Entsandter Arbeitnehmer : Mangels Abkommen richtet sich der Verbleib im französischen System nach dem innerstaatlichen Recht (Artikel L. 761-2 und R. 761-1 bis R. 761-6 des französischen Sozialgesetzbuchs, laut CLEISS), für eine begrenzte Dauer, die bei der Urssaf oder beim CLEISS zu bestätigen ist. Die Mitgliedschaft bei der Caisse des Français de l’Étranger (CFE) und ein Assistance-Vertrag bleiben ergänzend empfehlenswert.
  • Rentner: Kein Abkommen koordiniert die Systeme; etwaige Ansprüche auf Kostenübernahme sind vor der Abreise bei der eigenen Rentenkasse und Krankenkasse zu prüfen.

In den geprüften Quellen wird kein individuelles Bußgeld für das Fehlen einer Krankenversicherung genannt. Das Risiko ist vor allem finanzieller Natur: France Diplomatie warnt, dass die Behandlung ohne Assistance-Vertrag verweigert werden kann und dass die französische Botschaft diese Kosten nicht übernimmt.

Kosten einiger medizinischer Leistungen

Orientierungswerte, keine offizielle Gebührenordnung: Die Preise unterscheiden sich je nach Einrichtung – vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag einholen.

Kosten einiger medizinischer Leistungen in Salomonen, öffentlich und privat
LeistungÖffentlichPrivat
Allgemeinmedizinische KonsultationTarif von keiner eingesehenen amtlichen Quelle veröffentlicht—
KrankenhausaufenthaltTarif von keiner eingesehenen amtlichen Quelle veröffentlicht; Zugang zur Versorgung ohne Assistance-Vertrag möglicherweise verweigert (France Diplomatie)—
Schwere Chirurgie oder fachärztliche BehandlungBegrenzte Kapazitäten vor Ort; medizinischer Rücktransport in Betracht zu ziehen (France Diplomatie)—
Medizinischer Rücktransport nach Brisbane (Australien)Kosten nicht von der französischen Botschaft übernommen; durch einen Assistance-Vertrag abzudecken—

Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich

Zwischen Frankreich und den Salomonen ist kein Sozialversicherungsabkommen in Kraft. Das Land steht weder in der Liste der geltenden Abkommen noch in der der unterzeichneten, aber noch nicht in Kraft getretenen Abkommen, die der CLEISS veröffentlicht. Da das Land kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten auch die europäischen Koordinierungsverordnungen nicht.

  • Befristeter Aufenthalt: Mangels Abkommen gibt es kein Formular für eine Übernahme vor Ort; die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Reisenden, daher die zentrale Rolle des Assistance-Vertrags.
  • Entsendung: Der von seinem französischen Arbeitgeber entsandte Arbeitnehmer kann auf Grundlage des innerstaatlichen Rechts im französischen System verbleiben; der CLEISS nennt eine Dauer von drei Jahren, einmal verlängerbar, mit einer Karenzzeit von zwei Jahren vor einer neuen Entsendung in dasselbe Land für dasselbe Unternehmen (Angabe auf der Website des CLEISS oder bei der Urssaf zu bestätigen, die den Antrag entgegennimmt). Eine doppelte Zugehörigkeit ist möglich, wenn das lokale System obligatorisch ist.
  • Auswanderung mit lokalem Vertrag: Der Arbeitnehmer unterliegt der lokalen Gesetzgebung; der Beitritt zur CFE oder zu einer internationalen Krankenversicherung ermöglicht es, die Behandlungskosten abzudecken.
  • Rentner: Mangels Abkommen ist durch keinen bilateralen Text ein Verfahren zur Anbindung an ein lokales System vorgesehen.

Welche Versicherung für mein Profil

Allgemeine Übersicht — keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen Versicherer.

Welche Versicherung je nach Profil, für Salomonen
ProfilRegulatorische VorgabeWorauf achten
Working-Holiday-VisumIn den eingesehenen Quellen kein Working-Holiday-Programm zwischen Frankreich und den Salomonen festgestellt—
StudierendeKeine Europäische Krankenversicherungskarte (Land außerhalb der EU); Studierenden- oder internationale Krankenversicherung unerlässlichKein Sozialversicherungsabkommen sieht eine Übernahme vor Ort vor
Entsandter ArbeitnehmerVerbleib im französischen System auf Grundlage des innerstaatlichen Rechts möglich, auf Antrag bei der UrssafBegrenzte Dauer, beim CLEISS zu bestätigen; medizinischer Rücktransport ergänzend abzudecken
Lokaler Arbeitnehmer / dauerhaft AnsässigerLokale Gesetzgebung anwendbar; in den eingesehenen Quellen keine Krankenversicherungspflicht festgestelltZugang zur öffentlichen Versorgung für Ausländer lokal zu prüfen; internationale Krankenversicherung mit Rücktransport empfohlen
Selbstständige / FreelancerKeine Koordinierung mit dem französischen System; lokaler Rahmen in den eingesehenen Quellen nicht dokumentiertModalitäten vor der Niederlassung bei den lokalen Behörden zu prüfen
RentnerKein Abkommen: Ansprüche vor der Abreise bei der eigenen Rentenkasse und Krankenkasse zu prüfenUnzureichende Krankenhausinfrastruktur: medizinische Evakuierung nach Australien einzuplanen

Krankenhäuser und Versorgungsnetz

  • Honiara: Nationales Referenzkrankenhaus (National Referral Hospital), öffentliche Spitzeneinrichtung des Gesundheitssystems, an der Spitze der vier von der WHO beschriebenen Versorgungsstufen; 126 der 157 Ärzte des Landes praktizierten dort laut WHO.
  • Provinzkrankenhäuser: zweite Stufe der Politik der Aufgabenabgrenzung des Ministeriums für Gesundheit und medizinische Dienste; die WHO erwähnte neun, die zu modernisieren waren.
  • Gesundheitszentren auf Gebietsebene und ländliche Gesundheitsposten: Basisversorgung und einfache Chirurgie, in einem Land mit mehr als 600 Inseln oft weit voneinander entfernt.

Praktische Schritte

  1. Vor der Abreise: die Abreise den französischen Stellen melden (CPAM, CAF, France Travail, Rentenkassen).
  2. Einen Assistance-Vertrag oder eine Versicherung abschließen, die sämtliche medizinischen Kosten (Chirurgie, Krankenhausaufenthalt) und den medizinischen Rücktransport abdeckt, laut France Diplomatie unerlässlich.
  3. Rechtzeitig den Hausarzt oder ein Zentrum für internationale Impfungen konsultieren: Aktualisierung des Impfkalenders, Masern, Gelbfieber je nach Herkunft, Vorbeugung von Malaria, Dengue und Chikungunya.
  4. Prüfen, dass der Reisepass sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig bleibt, und ein Rückflugticket buchen; einen Mittelnachweis vorsehen.
  5. Bei der Ankunft die Besucherlaubnis für 90 Tage erhalten; bei Bedarf bei der lokalen Einwanderungsbehörde eine Verlängerung beantragen.
  6. Entsandter Arbeitnehmer: den Verbleib im französischen System vor der Abreise bei der Urssaf beantragen.
  7. Auswanderung oder dauerhafte Niederlassung: den Beitritt zur CFE und zu einer internationalen Krankenversicherung prüfen; die Zugangsbedingungen zur lokalen Versorgung beim Ministerium für Gesundheit und medizinische Dienste bestätigen.
  8. Während der Zyklonsaison (November bis Mai): den Anweisungen der lokalen Behörden folgen und eine geeignete Versicherung vorsehen, wie von France Diplomatie empfohlen.
  9. Eintragung im Register der im Ausland lebenden Französinnen und Franzosen bei der französischen Botschaft in Port-Vila (Vanuatu), die für die Salomonen zuständig ist.

Häufige Fragen

Ist für einen kurzen Aufenthalt auf den Salomonen ein Visum erforderlich?

Ein französischer Staatsbürger erhält bei der Ankunft eine kostenlose Besucherlaubnis für 90 Tage, gegen Vorlage eines Reisepasses, der sechs Monate nach dem geplanten Rückreisedatum gültig ist, und eines Rückflugtickets. Die Behörden können einen Mittelnachweis verlangen. Die Erlaubnis kann kostenlos um bis zu drei Monate verlängert werden (Quelle: France Diplomatie).

Funktioniert die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf den Salomonen?

Nein. Die Salomonen sind kein Mitglied der Europäischen Union, und die EHIC gilt dort nicht. France Diplomatie hält einen Assistance-Vertrag oder eine Versicherung, die alle medizinischen Kosten und den medizinischen Rücktransport abdeckt, für unerlässlich.

Gibt es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Frankreich und den Salomonen?

Nein. Das Land steht weder unter den geltenden noch unter den unterzeichneten, aber noch nicht in Kraft getretenen Abkommen, die der CLEISS verzeichnet. Die Behandlungskosten vor Ort gehen daher zu Lasten des Reisenden, sofern sie nicht durch eine Versicherung oder einen Assistance-Vertrag gedeckt sind.

Was empfiehlt France Diplomatie bei einem ernsten Gesundheitsproblem?

France Diplomatie bezeichnet die Krankenhausinfrastruktur als unzureichend und empfiehlt, bei einem ernsten Problem einen medizinischen Rücktransport nach Brisbane (Australien) in Betracht zu ziehen. Ohne Assistance-Vertrag kann der Zugang zur Versorgung verweigert werden, selbst bei Lebensgefahr, und die französische Botschaft übernimmt diese Kosten unter keinen Umständen.

Welche Gesundheitsrisiken sind auf den Salomonen zu bedenken?

France Diplomatie nennt durch Mücken übertragene Krankheiten (Malaria, Dengue, Chikungunya, Zika), Typhus und Tuberkulose sowie die mit Wasser und Ernährung verbundenen Risiken. Sie empfiehlt, vor der Abreise einen Arzt oder ein Zentrum für internationale Impfungen zu konsultieren und nur abgefülltes, gefiltertes, abgekochtes oder desinfiziertes Wasser zu trinken.

Welche französische Botschaft ist für die Salomonen zuständig?

Die französische Botschaft auf Vanuatu in Port-Vila (Tassiriki, Route de la Teouma) ist auch für die Salomonen zuständig. Ihre von France Diplomatie angegebene Nummer ist +678 28 700.

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